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Erdbestattung
Erdbestattungen haben Deutschland eine lange Tradition. Es ist immer noch die klassische und häufig beauftragte Bestattungsart in den ländlichen Gegenden. In vielen Großstädten dagegen wird immer häufiger die Feuerbestattung gewählt und sie ist dort inzwischen die häufigste Bestattungsart. Die Erdbestattung erfolgt mit einem Sarg aus einem verrottbarem Material. Dieses Material ist meistens aus Holz.
Erdbestattung – Wahl der Grabstätte
Bei der Erdbestattung werden die Gräber abhängig vom Grabstättenträger und der Friedhofsordnung als Wahl- oder auch Reihengräber zur Verfügung gestellt. Im Reihengrab wird ein Verstorbener beigesetzt und eine Verlängerung der Ruhezeiten ist hier in der Regel nicht zu erhalten. Wahlgräber sind exklusiver und unterliegen meist nicht den eingeengten Ruhezeitregelungen. Hier besteht auch die Möglichkeit, häufiger mehrere Verstorbene beizusetzen. Diese Beisetzungen können zudem auch zeitlich versetzt in einem Wahlgrab bestattet werden. Auf manchen Friedhöfen ist auch eine nachträgliche Bestattung von Urnen in Wahl-Erdgräbern möglich. Eine Verlängerung der Ruhenszeit ist bei Wahlgräbern eigentlich immer gewährleistet. Wahlgräber werden, je nach Friedhofsordnung, ein-, zwei- oder mehr-stellig angeboten. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, dass mehrere Verstorbene bestattet werden könnten. Das zweistellige Wahlgrab wird auch als Doppelgrab bezeichnet. Diese Doppelgräber werden meist als Familiengräber auch für Ehepartner gewählt. Der Wunsch nach unvergänglicher Gemeinsamkeit prägt diese Grabstellen meist. Die Grabstättenträger bestimmen in der Friedhofsordnung, wie die Grabstellen platziert werden. Die Särge können in Doppelgräbern auch nebeneinander oder aufeinander gesetzt werden. Bei den letztgenannten spricht man auch von "Tiefgräbern", denn der unterste Sarg ruht naturgemäß tiefer als der obere.
Erdbestattung – Ruhenszeiten
Die übliche Ruhezeit, doch dies differiert in den einzelnen Friedhofsordnungen, beträgt bei den Wahl - Einzel- oder Doppelgräbern mindestens zwanzig Jahre. Die Kosten für diese Wahlgräber werden dementsprechend veranschlagt. Wenn eine Familie bereits ein Grab im Besitz hat, so werden bei einer neuen Erdbestattung trotzdem wieder die anteiligen Grabnutzungsgebühren berechnet. Im Regelfall wird bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes auf die Mindestruhezeit berechnet.
Das diese Ruhezeiten und die dazugehörigen Bedingungen von Friedhof zu Friedhof differieren, lohnt sich ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung immer für die Angehörigen. Jede Behörde muss diese Bedingungen den Bürgern öffentlich zugänglich machen. Auch im Internet sind diese häufig veröffentlicht. Reihengräber haben Ruhefristen, wiederum kommt es auf den Friedhof an, zwischen 20 und 35 Jahren. Nach diesem Zeitraum werden sie wieder neu belegt. Die Angehörigen haben nach Ablauf dieser Frist keinen Anspruch mehr auf die Grabstätte. Aus diesem Grund werden meist Familiengräber, oder auch Wahlgräber bei der Erdbestattung gewählt. Sie bieten Platz für einige Verstorbene und die Erdbestattung kann zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Eine solche Grabstätte kann von den Hinterbliebenen nach Ablauf der Ruhefristen jeweils weiter verlängert werden. Erfolgt keine Verlängerung des Vertrages, so erfolgt auch bei diesen Grabstellen eine Neubelegung und die Grabstätte ist für die Familie verloren.
Erdbestattung – Urne und Sarg
Unter dem Begriff Erdbestattung verstehen die meisten Menschen die Beisetzung eines Leichnams in einem Sarg. Doch auch Urnen werden sehr oft in der Erde bestattet. Die Erdbestattung war in unserem christlich geprägten Kulturkreis über viele Jahrhunderte hinweg die einzige Bestattungsart. Inzwischen erreichen die Feuer- und die Erdbestattungen einen Gleichstand. Im Trend der letzten Jahre, gerade im städtischen Bereich waren nur ca. die Hälfte der Bestattungen in Deutschland noch Erdbestattungen. Im ländlichen Raum ist das Verhältnis häufig schon noch mehr zu Gunsten der Erdbestattung, die in diesem Bereich auch deutlich häufiger gewählt wird, als eine Urnenbestattung.
Erdbestattung - Grabkauf
Wenn der Verstorbene in Form einer Erdbestattung verabschiedet werden soll, brauchen die Angehörigen eine Grabstelle. Das Grab für die Erdbestattung muss bei der Friedhofsverwaltung auf Zeit gekauft werden. Im Amtsdeutsch heißt es, dass man lediglich die Nutzungsrechte erworben hat. Man benötigt also den Nachweis, dass das Grabnutzungsrecht gekauft wurde. Erst dann kann bei einer Erdbestattung der Bestattungstermin festgesetzt werden.
Die Angehörigen eines Verstorbenen erhalten bei der Auswahl der Grabstelle von den Friedhofsmitarbeitern jede mögliche Hilfestellung. Es ist auch üblich, dass Angehörige nicht nur einen Aufteilungsplan gezeigt bekommen. Es wird Ihnen in der Regel die Grabstelle auf dem Friedhof auch tatsächlich gezeigt wird. Damit die Friedhofsmitarbeiter diesen Service leisten können, ist es gut, telefonisch einen Termin mit dem ausgewählten Friedhof zu vereinbaren. Der Begriff "Grabrechtskauf" verdeutlicht, dass für diese Nutzung auch Gebühren fällig werden. Diese Gebührenrechnung erhält derjenige, der auch den Antrag zur Grabnutzung unterschrieben hat. Im Regelfall sind das die engsten Angehörigen des Grabnutzers. Die Friedhofsordnungen beinhalten meist den Zusatz: " es bezahlt, wer zur Tragung dieser Kosten gesetzlich verpflichtet ist." Die Nutzungsgebühren sind örtlich und abhängig von der Friedhofsordnung sehr unterschiedlich. Bei der Auswahl des Nutzungsrechtes sollte auch überlegt werden, ob in dieser Grabstätte in späteren Jahren vielleicht ein weiterer Verwandter bestattet werden sollte. In diesem Fall wäre es ratsam, eine Grabstelle zu nehmen, die größer (Doppelgrab) ausgestaltet ist. Ein Grabnutzungsrecht wird immer für eine bestimmte Zeit bezahlt. Nach Ablauf der so genannten Ruhezeit, muss das Recht neu erworben werden. Diese Gebühren sind sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Erdbestattung – was wählen, Wahl- oder Reihengrab?
Die meisten Friedhöfe bieten sowohl Wahl- als auch Reihengräber an. Im Reihengrab kann ein Verstorbener bestattet werden. Die Verlängerung einer Ruhenszeit ist bei dieser Grabform normalerweise nicht möglich. In der Regel wird bei den Reihengräbern auch die Lage ausschließlich von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Wahlgräber haben keine festen Ruhezeitenregelungen, diese Grabstelle kann der Familie erhalten bleiben durch eine Verlängerung des Vertrages. Auch ihre Lage kann auf den speziell hierfür ausgewiesenen Teilen des Friedhofes von den Angehörigen selbst ausgesucht werden.
Erdbestattung - Gründe
Viele Angehörige finden es nicht schön, dass der verstorbene Verwandte verbrannt werden möchte. Der Gedanke, dass der geliebte Verstorbene verbrannt wird, ist vielen unerträglich. Auch der Zweifel, dass vielleicht die falsche Asche in der Urne sei, wird immer wieder geäußert. Für diesen Personenkreis ist es zudem wichtig, bei der Bestattung einen Sarg zu sehen, der in der Erde bestattet wird. Dieser Prozess ist zwar schmerzlich für die Angehörigen, aber es sie für sie auch wichtig, eine „normale“ Erdbestattung zu erleben. Dabei spielen natürlich auch religiöse Gründe eine Rolle. Diese könnten ebenfalls für eine Erdbestattung besprechen. Das Christentum stellt zwar keinen Hinderungsgrund dar, für eine Feuerbestattung, doch die Vorstellung ist für viele Hinterbliebene trotzdem abstrakt. Im Islam ist die Feuerbestattung unbekannt und aus diesem Grund werden praktizierende Muslime immer eine Erdbestattung vorziehen. Das Gleiche gilt auch für gläubige Juden. Jeder Mensch sollte dies jedoch mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, es steht niemandem ein Urteil darüber zu. Besonders in der Trauer ist der Respekt vor den Entscheidungen, Einstellungen und Handlungen der Trauernden wichtig. Das muss ein Außenstehender nicht verstehen, sondern lediglich akzeptieren oder eben tolerieren. Auch dies kann ein guter Ausdruck ehrlichen Mitgefühls sein.
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