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Bestattungsvorsorgevertrag

Einen Bestattungsvorsorgevertrag kann man zu Lebzeiten bei einem Bestattungsinstitut der eigenen Wahl abschließen. Es wird zunehmend von Menschen geschlossen, die über die eigene Bestattung bestimmen und diese im Vorfeld schon ordnen möchten. Eine große Anzahl von Bestattungsunternehmen bietet den Bestattungsvorsorgevertrag an. Mit einem Versicherungsunternehmen wird in diesem Fall meist ein Vorsorgevertrag für die Bestattung geschlossen. Die Wünsche des Vertragsnehmers stehen hierbei im Vordergrund. Die Vorsorge für die Bestattung kann bei aufwendigen Bestattungen ganz sicher wertvoll sein. Es ist immer ganz besonders wichtig, das Unternehmen auf die Seriosität hin zu prüfen. Dies kann man auch, indem man prüft ob das Unternehmen einem anerkannten Verband angehört. Die Verbände prüfen die Qualität der angeschlossenen Unternehmen. Die Trauerfamilie ist nach dem Versterben eines geliebten nahen Verwandten erst einmal im Schockzustand. Wenn der Verstorbene Vorsorge getroffen hat, entlastet er dadurch die Angehörigen sehr. Diese Vorsorge erst im Testament zu regeln wäre nicht sinnvoll, denn die Testamentseröffnung folgt erst Wochen nach der Bestattung. Auch Bestimmungen zur Bestattungsart kommen zu spät, denn bei der Testamentseröffnung ist die Bestattung längst abgeschlossen. Wenn man als Lebender für die Trauerfamilie Vorsorge treffen möchte, sollte man dies beizeiten tun.

Bestattungsvorsorgevertrag –  was kann man regeln?

Im Bestattungsvorsorgevertrag kann festgelegt werden, wie der noch lebende Mensch sich die eigene Bestattung wünscht. Vor dem Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages sollten Sie eine ausführliche Besprechung durchführen. Solch eine Besprechung könnte man auch mit mehreren Anbietern machen, um einen Preisvergleich zu haben. Durch den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages werden die Trauernden entlastet von den Kosten der Bestattung. Außerdem eröffnet sich die Möglichkeit, von A - Z alles selbst zu bestimmen. Sogar den Umfang der Bestattungs- und Vorsorgeleistungen regeln Sie als Abschließender eines Bestattungsvorsorgevertrages ganz allein. Dies kann bis zur Festlegung gehen, welchen Personenkreis sie benachrichtigen und ob die Bestattungsrede durch einen Pfarrer oder einen weltlichen Redner gestaltet sein soll. Die Festlegungen betreffen auch ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung möchten und ebenso die Wahl des Friedhofs. Sogar die Grabstätte und die dazugehörige eventuelle Verpflichtung zur Grabpflege kann im Vorfeld in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt werden.

Bestattungsvorsorgevertrag - Kostenrahmen

Die gesamten Festlegungen kann Ihnen der Bestatter in einem gesamten Überblick anbieten. Der Bestattungsvorsorgevertrag stimmt mit seiner Abschlusssumme mit dem entstehenden Kostenrahmen überein. Wenn Sie den Versicherungsbeitrag aufbringen können und wollen sind die Kosten auf jeden Fall gedeckt. Es gibt zur Finanzierung der Bestattungsvorsorge auch noch die Möglichkeit, die Anlage eines Treuhandkontos einzurichten. Solch ein Treuhandkonto sollte regelmäßig und gründlich geprüft werden. Lassen Sie sich auch bei umfangreichen Beratungsgesprächen nicht zu einem schnellen Abschluss drängen. Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages will gut überlegt sein. Es bestünde auch zusätzlich noch die Möglichkeit, ein Sparbuch anzulegen und einen festen Beitrag anzusparen. Hier bliebe noch die Möglichkeit, dass man auch selbst auf diesen Betrag jederzeit zurückgreifen kann als Notreserve.

Bestattungsvorsorgevertrag – Angehörige einbeziehen

Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages sollte erst nach einigen  Vorüberlegungen getätigt werden. Es gilt also bei den Vorüberlegungen nicht nur über die Gestaltung der Bestattung nachzudenken, sondern auch über deren Finanzierung. Der Versicherungsnehmer sollte sich über die Art und den Umfang der Kostentragung Gedanken machen. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben macht vielen Menschen Angst und deshalb ist es ein großes Tabuthema. Die Verwandten sollten trotzdem sinnvoller weise in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Vorsorge zu treffen zeugt von einem guten Verantwortungsgefühl gegenüber den Verwandten, doch manchmal fühlen sich diese durch eine falsch verstandene Fürsorge auch überrumpelt. Manche Bestattungsarten behagen den Hinterbliebenen überhaupt nicht und es ist besser, wenn man zu Lebezeiten auch über diese Themen offen spricht.

Wenn man einen genügend ausgestatteten Nachlass hinterlässt, könnten die Erben die Kosten problemlos davon bezahlen. Wenn dies nicht der Fall ist, wäre der Abschluss einer Sterbeversicherung zumindest eine Überlegung wert.

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