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Einäscherung

Vor der Einäscherung eines Verwandten sind einige Formalitäten notwendig. Zunächst einmal muss bei dem Standesamt vor Ort ein „Antrag auf Genehmigung der Feuerbestattung“ eingereicht werden. Solch ein Antrag wird von den Ämtern im Regelfall auch genehmigt. Wenn ein Verstorbener die Feuerbestattung gewünscht hat, sollten die Hinterbliebenen dies auch befolgen. Dieses ethische Erfordernis gilt auch dann, wenn den Angehörigen diese Art der Bestattung widerstrebt. Eine Einäscherung könnten die Angehörigen jedoch auch ohne den geäußerten Wunsch eines Verstorbenen beantragen. Es ist immer schade, wenn man zu Lebzeiten nicht darüber gesprochen hat, denn die Angehörigen möchten in der Regel den Wünschen des Verstorbenen entsprechen. Wenn diese Wünsche auch schriftlich nicht geäußert wurden, müssen die Trauerfamilien selbst über eine Einäscherung oder eine andere Bestattungsart entscheiden. Nach einer Einäscherung findet dann eine gesonderte Urnenbeisetzung statt. Dem Vorgang der Einäscherung dürfen die Angehörigen nicht beiwohnen.

Einäscherung muss beantragt werden

Wie im vorhergehenden Absatz bereits erläutert, muss die Behörde den Antrag auf eine Feuerbestattung vor der Einäscherung genehmigen. Wenn ein  Verstorbener den Wunsch auf die Einäscherung bereits handschriftlich mit Angabe von Ort, Datum und Unterschrift versehen, hinterlassen hat, ist dies am Einfachsten. Wenn die Angehörigen ein solches Schriftstück haben, ist es am Besten, wenn sie dies im Original vorlegen. Im anderen Fall müssten die Hinterbliebenen das Formular ausfüllen und unterschreiben. Die Genehmigung erteilt meist das Gesundheitsamt des gewählten Einäscherungs- Krematoriums.

Einäscherung – der letzte Gruß

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, vor der Trauerfeier am offenen Sarg noch einmal Abschied zu nehmen. Bei diesem Abschied können sie als letzten Gruß noch persönliche Sachen oder solche des Verstorbenen vor der Einäscherung in den Sarg legen. Der Sarg wird nach der Trauerfeier verschlossen und sofort zur Einäscherung überführt. Diese Einäscherung wird mitsamt dem vorher verschlossenen Sarg umgehend vorgenommen und die Asche in die Urne eingefüllt.

Einäscherung – Krematorium – Kontrollen zur Sicherheit

Beim Vorgang der Einäscherung selbst können die Angehörigen nicht zugegen sein. Die Einäscherung wird ausschließlich durch Mitarbeiter eines Krematoriums durchgeführt. Es gibt bei diesen Einäscherungen umfangreiche und strenge Kontrollen. Viele Angehörige befürchten eine Verwechslung, da sie sich nicht selbst von der Richtigkeit überzeugen können. Dies ist jedoch durch die strikten Kontrollen wirklich ausgeschlossen. Jeder Verstorbene wird für sich eingeäschert, eine Mehrfacheinäscherung gibt es in Deutschland keinesfalls. Zudem wird die Asche sofort in die eigene Urne gefüllt, und mit dem Namen des Verstorbenen und dem Datum versehen. Die Friedhöfe haben einen speziellen Raum, in dem die Urnen nach der Einäscherung bis zur Bestattung aufbewahrt werden.

Einäscherung es folgt die Urnenbeisetzung

Der Termin der Urnenbeisetzung wird zeitnah nach der Einäscherung mit den Angehörigen vereinbart. Normalerweise nehmen die engsten Angehörigen teil an der Urnenbeisetzung, deshalb wird der Termin mit ihnen abgesprochen. Den Angehörigen steht auf dem Friedhof ein spezieller Warteraum zur Verfügung. Der Urnenträger zeigt die Urne und bittet, vor der Beisetzung die Fehlerfreiheit des im Deckel angegebenen Namens und der Daten zu bestätigen. Erst wenn die Angehörigen dies bestätigt haben, schließt er die Urne. Gemeinsam geht der Trauerzug zur Grabstelle, in der die Urne bestattet wird. Wenn ein Verstorbener nicht am letzten Wohnort begraben wird, muss dort in jedem Fall trotzdem ein Nachweis vorgelegt werden, dass ein Grab vorhanden und diese Bestattung genehmigt ist. Falls die Beisetzung im Ausland stattfindet, genügt der Behörde des letzten Wohnortes lediglich die Angabe der Adresse des Bestattungsfriedhofes.

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