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Bestattungswesen

Gesetzlich ist das Friedhofs- und Bestattungswesen geordnet. Im Gesetz sind die wichtigen Bestandteile festgeschrieben, die zum Bestattungswesen gehören. Das Friedhofswesen ist separat angelegt und dort sind die für Friedhöfe erforderlichen Vorschriften fixiert. Der zweite Abschnitt behandelt die Bestattungen mit allen dazugehörigen Vorschriften des Bestattungswesens. Alle professionellen Institutionen im Bestattungswesen beachten die Würde der Verstorbenen. Auch die allgemeine Bestattungspflicht ist gesetzlich festgelegt. Für das Bestattungswesen gibt es eine Reihe von erforderlichen Unterlagen. Feste Regelungen betreffen die Erd- oder Feuerbestattung, auch das Anordnen der Obduktionen oder beispielsweise die notwendige Leichenschau durch einen Arzt, damit der Tod zweifelsfrei festgestellt wird. Sämtliche Vorschriften zum Bestattungswesen sind den speziell hierfür ausgebildeten Bestattern bekannt und sie richten sich in jedem Fall auch danach.

Bestattungswesen – professionelle Bestattungsinstitute

Allgemein wird geglaubt, dass der Begriff Bestattungswesen nur die Bestatter einschließt. Dies ist zwar richtig, denn sie sind ganz sicher in das Bestattungswesen eingebunden. Sie haben sich zudem nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen zu richten. Die trauernden Angehörigen sind in einer Ausnahmesituation und es ist in der Kürze der Zeit sehr schwierig, sich mit den umfangreichen Formalitäten im Bestattungswesen auszukennen. Das sind Gründe, sich einen Bestatter des Vertrauens zur Seite zu holen. Der Umfang der Beauftragungen hängt natürlich auch noch vom Geldbeutel der Trauerfamilie ab. Bei einem kleinen Budget muss man schon sehr genau rechnen, denn Beerdigungen sind teuer.

Bestattungswesen – erforderliche Formalitäten

Meist stirbt ein naher Verwandter plötzlich und unerwartet und umgehend ist es erforderlich zu handeln. Zunächst einmal muss ein Arzt das Ableben feststellen und in Folge den Totenschein ausstellen. Es gehört im Bestattungswesen auch dazu, dass man den Menschen der Umgebung den Todesfall mitteilt. Den Ausweis des Verstorbenen und das Familienstammbuch, die Krankenkassen-Karte und sogar die Renten Nummer verlangen die Behörden zur Einsicht. Wenn spezielle Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen wurden, wäre es gut diese zu benachrichtigen.

Bestattungswesen – das Bestattungsinstitut

Wenn Sie beabsichtigen, ein Bestattungsinstitut mit dem Bestattungswesen zu beauftragen, so können Sie die Unterlagen aushändigen und alles Weitere wird für Sie erledigt. Wenn Sie aus finanziellen Gründen einige Erledigungen gemäß den Vorschriften im Bestattungswesen selbst erledigen, wäre der erste Gang zur Gemeindeverwaltung notwendig, um den Todesfall zu melden. Es wird dort auch besprochen, wie die Bestattung gewünscht ist und gegebenenfalls auch ein Termin gleich festgelegt. Die meisten Behörden beziehen die Angehörigen ein in diese Termingestaltung. Das Gesetz des Bestattungswesens gestattet durchaus einen kleinen Spielraum, doch der Zeitrahmen sollte nicht zu sehr herausgezogen werden.

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